Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) ist als Mittelbehörde für die Finanzverwaltung des Landes zuständig und untersteht dem Niedersächsischen Finanzministerium. Den drei Abteilungen - Zentrale Aufgaben (Z) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) in Hannover und Steuer (St) in Oldenburg - obliegen die Aufsicht und Unterstützung der Finanzämter bei der Verwaltung der Bundes- und Landessteuern mit Ausnahme der Verbrauchsteuern. Unser Dienstgebäude liegt am Rande der Oldenburger Innenstadt und ist mit allen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar.
Ihr zukünftiges Referat St 28 befasst sich mit Bewertung, Grundsteuer, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Bodenschätzung sowie den Sachverständigen in der Finanzverwaltung.
Aufgaben:
Fachaufsicht über die amtlichen Bausachverständigen (ABS) der niedersächsischen Finanzämter und deren fachliche Leitung. Dazu gehört die
Prüfung der Arbeitsweise sowie der Bewertungen und Stellungnahmen der ABS in den Finanzämtern, auch im Rahmen von Geschäftsprüfungen
Unterstützung der ABS bei Bewertungsaufgaben nach Bedarf
Organisation und Durchführung von Dienstbesprechungen, Fortbildungen und Fachtagungen für die ABS
Grundsatzfragen der Verkehrswertermittlung für unbebaute oder bebaute Grundstücke
Allgemeine bautechnische Fragen (z.B. Bauweisen, Bauarten) zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand bei Bauwerken, Einordnung als Gebäude oder Betriebsvorrichtung und Aufteilung von Grundstückskaufpreisen auf Boden und Gebäude
Fachliche Betreuung der Wertermittlungsprogramme und der EDV-Vorlagen für die ABS
Tätigkeit in Arbeitsgruppen und im Außendienst
Organisation der Einarbeitung neuer ABS in den Finanzämtern
Qualifikationen:
Abgeschlossene einschlägige, in Deutschland anerkannte Hochschulausbildung (Master bzw. entsprechender Hochschulabschluss)
Der Fachrichtungen Architektur, Bauwesen oder Wirtschaft mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft
Oder einer sonstigen Fachrichtung in Verbindung mit einer mehrjährigen Tätigkeit (mindestens 5 Jahre) in der öffentlichen Verwaltung oder der Privatwirtschaft als Sachverständiger (m/w/d) für die Bewertung von bebauten oder unbebauten Grundstücken
Sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (fachkundige Sprachkenntnisse der Stufe C1), eine rasche Auffassungsgabe, gutes Durchsetzungsvermögen und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Eigenverantwortung und Belastbarkeit sowie Engagement, Motivation und Teamfähigkeit
Einen Führerschein der Klasse B sowie einen eigenen PKW zur Ausübung der Außendiensttätigkeit
Wir bieten:
Ein unbefristetes und krisensicheres Arbeitsverhältnis mit Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Ein Entgelt der Entgeltgruppe 13; in der Regel nach 3 Jahren Ausbildungs- und Einarbeitungszeit Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14
Individuelle Einarbeitung über einen Zeitraum von ca. 36 Monaten, zu der auch die Teilnahme an einem ca. 4,5 Monate dauernden Studienabschnitt von August bis Mitte Dezember an der Steuerakademie Niedersachsen in Rinteln gehört
Eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,8 Stunden
Gute Work-Life-Balance durch flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (mobiles Arbeiten, Telearbeit oder abweichender Dienstort) sowie die Sicherheit eines festen Standortes für die weitere Lebensplanung
30 Tage Erholungsurlaub, zusätzlich arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
Jeweils zum Jahresende eine Sonderzahlung
Eine separate Zusatzversorgung als Betriebsrente (VBL)
Unser Kontakt:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Abteilung Steuer - (St)
Postfach 90 62
26138 Oldenburg
Oder per E-Mail (bitte möglichst in einer pdf-Datei) an: poststelle@st.lst.niedersachsen.de .
Online-Bewerbung
Fachbezogene Auskünfte erteilt Ihnen der Referatsleiter, Herr Hempel, Tel.: 0441/9214-124. Für allgemeine Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und zu personalwirtschaftlichen Fragen steht Ihnen Frau Haak, Tel.: 0441/9214-308, zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes abzubauen. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Das Land Niedersachsen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen oder Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bereits mit der Bewerbung um einen entsprechenden Hinweis.
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen verschiedene Rechte als Bewerberin oder Bewerber zu. Eine ausführliche Information, welche dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen www.lstn.niedersachsen.de unter der Rubrik »Job und Karriere/Stellenausschreibungen« (siehe hier ).
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Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) ist als Mittelbehörde für die Finanzverwaltung des Landes zuständig und untersteht dem Niedersächsischen Finanzministerium. Den drei Abteilungen - Zentrale Aufgaben (Z) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) in Hannover und Steuer (St) in Oldenburg - obliegen die Aufsicht und Unterstützung der Finanzämter bei der Verwaltung der Bundes- und Landessteuern mit Ausnahme der Verbrauchsteuern. Unser Dienstgebäude liegt am Rande der Oldenburger Innenstadt und ist mit allen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar.
Ihr zukünftiges Referat St 28 befasst sich mit Bewertung, Grundsteuer, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Bodenschätzung sowie den Sachverständigen in der Finanzverwaltung.
Aufgaben:
Fachaufsicht über die amtlichen Bausachverständigen (ABS) der niedersächsischen Finanzämter und deren fachliche Leitung. Dazu gehört die
Prüfung der Arbeitsweise sowie der Bewertungen und Stellungnahmen der ABS in den Finanzämtern, auch im Rahmen von Geschäftsprüfungen
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Organisation und Durchführung von Dienstbesprechungen, Fortbildungen und Fachtagungen für die ABS
Grundsatzfragen der Verkehrswertermittlung für unbebaute oder bebaute Grundstücke
Allgemeine bautechnische Fragen (z.B. Bauweisen, Bauarten) zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand bei Bauwerken, Einordnung als Gebäude oder Betriebsvorrichtung und Aufteilung von Grundstückskaufpreisen auf Boden und Gebäude
Fachliche Betreuung der Wertermittlungsprogramme und der EDV-Vorlagen für die ABS
Tätigkeit in Arbeitsgruppen und im Außendienst
Organisation der Einarbeitung neuer ABS in den Finanzämtern
Qualifikationen:
Abgeschlossene einschlägige, in Deutschland anerkannte Hochschulausbildung (Master bzw. entsprechender Hochschulabschluss)
Der Fachrichtungen Architektur, Bauwesen oder Wirtschaft mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft
Oder einer sonstigen Fachrichtung in Verbindung mit einer mehrjährigen Tätigkeit (mindestens 5 Jahre) in der öffentlichen Verwaltung oder der Privatwirtschaft als Sachverständiger (m/w/d) für die Bewertung von bebauten oder unbebauten Grundstücken
Sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (fachkundige Sprachkenntnisse der Stufe C1), eine rasche Auffassungsgabe, gutes Durchsetzungsvermögen und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Eigenverantwortung und Belastbarkeit sowie Engagement, Motivation und Teamfähigkeit
Einen Führerschein der Klasse B sowie einen eigenen PKW zur Ausübung der Außendiensttätigkeit
Wir bieten:
Ein unbefristetes und krisensicheres Arbeitsverhältnis mit Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Ein Entgelt der Entgeltgruppe 13; in der Regel nach 3 Jahren Ausbildungs- und Einarbeitungszeit Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14
Individuelle Einarbeitung über einen Zeitraum von ca. 36 Monaten, zu der auch die Teilnahme an einem ca. 4,5 Monate dauernden Studienabschnitt von August bis Mitte Dezember an der Steuerakademie Niedersachsen in Rinteln gehört
Eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,8 Stunden
Gute Work-Life-Balance durch flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (mobiles Arbeiten, Telearbeit oder abweichender Dienstort) sowie die Sicherheit eines festen Standortes für die weitere Lebensplanung
30 Tage Erholungsurlaub, zusätzlich arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
Jeweils zum Jahresende eine Sonderzahlung
Eine separate Zusatzversorgung als Betriebsrente (VBL)
Unser Kontakt:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Abteilung Steuer - (St)
Postfach 90 62
26138 Oldenburg
Oder per E-Mail (bitte möglichst in einer pdf-Datei) an: poststelle@st.lst.niedersachsen.de .
Online-Bewerbung
Fachbezogene Auskünfte erteilt Ihnen der Referatsleiter, Herr Hempel, Tel.: 0441/9214-124. Für allgemeine Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und zu personalwirtschaftlichen Fragen steht Ihnen Frau Haak, Tel.: 0441/9214-308, zur Verfügung.
Weitere Informationen:
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Das Land Niedersachsen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen oder Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bereits mit der Bewerbung um einen entsprechenden Hinweis.
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen verschiedene Rechte als Bewerberin oder Bewerber zu. Eine ausführliche Information, welche dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen www.lstn.niedersachsen.de unter der Rubrik »Job und Karriere/Stellenausschreibungen« (siehe hier ).