Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Fachdienst 63.00 ist in die Fachgebiete Bauverwaltung sowie Umweltverwaltung unterteilt. Im Fachgebiet Umweltverwaltung bearbeiten aktuell 10 Kolleg*innen Verfahren nach dem Wasser-, Bodenschutz-, Abfall- und Naturschutzrecht. Überwiegend handelt es sich um ordnungsrechtliche und Genehmigungsverfahren, außerdem werden die ehrenamtlichen Naturschutzorgane verwaltet.
Aufgaben:
Steuerung der Aufgabenwahrnehmung im Fachgebiet, Führung und Förderung der zugehörigen Mitarbeiter*innen sowie Vertretung des Fachgebiets gegenüber anderen Fachgebieten/-diensten und Externen
Fachaufsicht inkl. Weisungsbefugnis, Gestaltung von Dienstbesprechungen, Führen von Mitarbeiter*innengesprächen (LOB, Beurteilung), Planung von Abwesenheiten sowie Teilnahme an Personalauswahlverfahren
Weiterentwicklung der strategischen Aufgabenfelder
Eigenständige Bearbeitung wasserrechtlicher Planfeststellungsverfahren/-änderungen einschließlich der Erstellung rechtssicherer Beschlüsse
Prozessvertretung für den FD 32.30 Wasser-Boden-Abfall in erster Instanz mit dem Ziel eines wirtschaftlichen und rechtmäßigen Abschlusses der Verwaltungsrechtsverfahren
Fachliche und rechtliche Klärung von Grundsatzfragen aus dem Wasserrecht
Wahrnehmung der Funktion der stellvertretenden Leitung des Fachdienstes "Bau- und Umweltverwaltung"
Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten bzw. Anwärter*innen und Praktikant*innen
Qualifikationen:
Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II oder
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit einer Mindestpunktzahl von 12 und die Bereitschaft, den Angestelltenlehrgang II schnellstmöglich nachzuholen bzw. das Bestehen einer Ausnahme von dem Prüfungserfordernis oder
Ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium oder
Die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung "Allgemeine Verwaltung - Public Administration"
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Fachdienst 63.00 ist in die Fachgebiete Bauverwaltung sowie Umweltverwaltung unterteilt. Im Fachgebiet Umweltverwaltung bearbeiten aktuell 10 Kolleg*innen Verfahren nach dem Wasser-, Bodenschutz-, Abfall- und Naturschutzrecht. Überwiegend handelt es sich um ordnungsrechtliche und Genehmigungsverfahren, außerdem werden die ehrenamtlichen Naturschutzorgane verwaltet.
Aufgaben:
Steuerung der Aufgabenwahrnehmung im Fachgebiet, Führung und Förderung der zugehörigen Mitarbeiter*innen sowie Vertretung des Fachgebiets gegenüber anderen Fachgebieten/-diensten und Externen
Fachaufsicht inkl. Weisungsbefugnis, Gestaltung von Dienstbesprechungen, Führen von Mitarbeiter*innengesprächen (LOB, Beurteilung), Planung von Abwesenheiten sowie Teilnahme an Personalauswahlverfahren
Weiterentwicklung der strategischen Aufgabenfelder
Eigenständige Bearbeitung wasserrechtlicher Planfeststellungsverfahren/-änderungen einschließlich der Erstellung rechtssicherer Beschlüsse
Prozessvertretung für den FD 32.30 Wasser-Boden-Abfall in erster Instanz mit dem Ziel eines wirtschaftlichen und rechtmäßigen Abschlusses der Verwaltungsrechtsverfahren
Fachliche und rechtliche Klärung von Grundsatzfragen aus dem Wasserrecht
Wahrnehmung der Funktion der stellvertretenden Leitung des Fachdienstes "Bau- und Umweltverwaltung"
Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten bzw. Anwärter*innen und Praktikant*innen
Qualifikationen:
Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II oder
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit einer Mindestpunktzahl von 12 und die Bereitschaft, den Angestelltenlehrgang II schnellstmöglich nachzuholen bzw. das Bestehen einer Ausnahme von dem Prüfungserfordernis oder
Ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium oder
Die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung "Allgemeine Verwaltung - Public Administration"