Sachbearbeitung für die Qualitätssicherung
Eignungsprüfung aller hauseigenen und beigebrachten Vermessungsschriften
Prüfung von Katasterberichtigungsunterlagen nach dem BauGB und dem Flurbereinigungsgesetz
Prüfung der Gebührenfestsetzung
Aufsicht für die Vollständigkeits- und Richtigkeitsprüfung bei der Digitalisierung von Liegenschaftskatasterakten
Beratung der Mitarbeiter*innen der Abteilungen Vermessung und Liegenschaftskataster sowie der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bzw. öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen
Qualifikationen:
abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur*in (FH), Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science der Fachrichtung Vermessung, Geoinformatik oder Geodäsie und Navigation
Befähigung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
bewerben können sich auch Vermessungstechniker*innen mit der Befähigung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
langjährige Berufserfahrung im Liegenschaftskataster, mindestens aber entsprechend der Vorgaben nach Nr. 32.4 Verwaltungsvorschrift für die Führung des Liegenschaftskatasters (LK-Vorschrift - VwVLK)
Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
Einsatzbereitschaft und zielorientiertes Arbeiten
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Sachbearbeitung für die Qualitätssicherung
Eignungsprüfung aller hauseigenen und beigebrachten Vermessungsschriften
Prüfung von Katasterberichtigungsunterlagen nach dem BauGB und dem Flurbereinigungsgesetz
Prüfung der Gebührenfestsetzung
Aufsicht für die Vollständigkeits- und Richtigkeitsprüfung bei der Digitalisierung von Liegenschaftskatasterakten
Beratung der Mitarbeiter*innen der Abteilungen Vermessung und Liegenschaftskataster sowie der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bzw. öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen
Qualifikationen:
abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur*in (FH), Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science der Fachrichtung Vermessung, Geoinformatik oder Geodäsie und Navigation
Befähigung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
bewerben können sich auch Vermessungstechniker*innen mit der Befähigung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
langjährige Berufserfahrung im Liegenschaftskataster, mindestens aber entsprechend der Vorgaben nach Nr. 32.4 Verwaltungsvorschrift für die Führung des Liegenschaftskatasters (LK-Vorschrift - VwVLK)
Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
Einsatzbereitschaft und zielorientiertes Arbeiten