Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Fachbereich V Jugend und Bildung gliedert sich in fünf Fachdienste, die an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet tätig sind. Sie sind der Fachbereichsleitung direkt unterstellt und haben Ihren Dienstort am Verwaltungssitz in Bad Segeberg. Das Kreisjugendamt Segeberg ist sozialraumorientiert organisiert. In seinen drei Regionen Nord, West und Ost finden sich an acht Standorten Familienzentren. In jeder Region gibt es ein Frühe-Hilfen-Team. Darüber hinaus existieren Angebote in den beiden Aufnahmezentren für geflüchtete Menschen im Kreis Segeberg.
Aufgaben:
Übernahme rechtlicher Vertretung und Fürsorgepflicht für Minderjährige in staatlicher Obhut
Gewährleistung von Kindeswohl und Förderung der persönlichen Entwicklung
Besuch Ihrer Schützlinge und Pflegefamilien und Führen gemeinsamer Gespräche
Erstellung von Berichten und Aussprache von Empfehlungen für das Familiengericht
Koordination von Hilfsangeboten und Unterstützung bei der Suche nach langfristigen Lösungen
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter*in oder
Ein abgeschlossenes Studium als Diplompädagogin/Diplompädagoge oder
Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (wie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bildung und Erziehung im Kindesalter, Kindheitspädagogik, Frühpädagogik, Heil-/Sonderpädagogik oder pädagogische Psychologie) mit langjähriger Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und/oder in einer Sozialverwaltung, möglichst einer Kommunalverwaltung
Und darüber hinaus idealerweise
Gute Kenntnisse im Zivil-, Verwaltungs- und Sozialrecht wie bspw. BGB, FamFG, ZPO, SGB
Pädagogisches, psychologisches und soziologisches Fachwissen über die Entwicklung und die Erziehung von jungen Menschen
Erfahrung in problembezogene und methodischer Beratungskompetenz
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und Dienstreisen
Eigenständiges gewissenhaftes Arbeiten, Empathie, Kommunikationsstärke, Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick
Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen
Wir bieten:
Sicherer Arbeitsplatz
Festes Monatsgehalt
Moderne Büroausstattung
Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
Fort-/Weiterbildungsangebote
Firmenfitness/psych. Beratung
Flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
Unser Kontakt:
Vorzugsweise über unser Online-Bewerbungsportal www.segeberg.de/karriere .
Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gern die Führungskraft Frau Terschüren, Tel. 04551/951-9293.
Für Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen unsere Personalsachbearbeiterin Frau Stolze, Tel. 04551/951-9813, gern zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Gleichstellung und Vielfalt liegen uns am Herzen und sind für uns eine Selbstverständlichkeit!
Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Fachbereich V Jugend und Bildung gliedert sich in fünf Fachdienste, die an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet tätig sind. Sie sind der Fachbereichsleitung direkt unterstellt und haben Ihren Dienstort am Verwaltungssitz in Bad Segeberg. Das Kreisjugendamt Segeberg ist sozialraumorientiert organisiert. In seinen drei Regionen Nord, West und Ost finden sich an acht Standorten Familienzentren. In jeder Region gibt es ein Frühe-Hilfen-Team. Darüber hinaus existieren Angebote in den beiden Aufnahmezentren für geflüchtete Menschen im Kreis Segeberg.
Aufgaben:
Übernahme rechtlicher Vertretung und Fürsorgepflicht für Minderjährige in staatlicher Obhut
Gewährleistung von Kindeswohl und Förderung der persönlichen Entwicklung
Besuch Ihrer Schützlinge und Pflegefamilien und Führen gemeinsamer Gespräche
Erstellung von Berichten und Aussprache von Empfehlungen für das Familiengericht
Koordination von Hilfsangeboten und Unterstützung bei der Suche nach langfristigen Lösungen
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter*in oder
Ein abgeschlossenes Studium als Diplompädagogin/Diplompädagoge oder
Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (wie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bildung und Erziehung im Kindesalter, Kindheitspädagogik, Frühpädagogik, Heil-/Sonderpädagogik oder pädagogische Psychologie) mit langjähriger Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und/oder in einer Sozialverwaltung, möglichst einer Kommunalverwaltung
Und darüber hinaus idealerweise
Gute Kenntnisse im Zivil-, Verwaltungs- und Sozialrecht wie bspw. BGB, FamFG, ZPO, SGB
Pädagogisches, psychologisches und soziologisches Fachwissen über die Entwicklung und die Erziehung von jungen Menschen
Erfahrung in problembezogene und methodischer Beratungskompetenz
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und Dienstreisen
Eigenständiges gewissenhaftes Arbeiten, Empathie, Kommunikationsstärke, Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick
Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen
Wir bieten:
Sicherer Arbeitsplatz
Festes Monatsgehalt
Moderne Büroausstattung
Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
Fort-/Weiterbildungsangebote
Firmenfitness/psych. Beratung
Flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
Unser Kontakt:
Vorzugsweise über unser Online-Bewerbungsportal www.segeberg.de/karriere .
Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gern die Führungskraft Frau Terschüren, Tel. 04551/951-9293.
Für Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen unsere Personalsachbearbeiterin Frau Stolze, Tel. 04551/951-9813, gern zur Verfügung.
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Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
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