Sie beraten telefonisch, schriftlich und persönlich Schüler/-innen, berufliche Aufsteiger/-innen und andere Leistungsträger/-innen über die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Sie sind verantwortlich für die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach dem BAföG und dem AFBG
Zu Ihren Aufgaben zählen die Annahme der Anträge mit Feststellung der Vollständigkeit, Anforderung von Unterlagen für die Antragsbearbeitung, Prüfung der rechtlichen Förderungsvoraussetzungen sowie die Leistungsberechnung, Ermittlung und elektronische Erfassung der erforderlichen Daten und das Erteilen und Prüfen von Bescheiden
Sie sind zuständig für die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Förderungsbeträge, das Einleiten und Überwachen des Mahn- und Beitreibungsverfahrens und entscheiden über Stundungsanträge
Die Erarbeitung von Widerspruchsvorlagen gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts Puplic Management bzw. Diplom Verwaltungswirt/-in, Bachelor of Laws oder ein vergleichbarer Studienabschluss mit Schwerpunkten in Rechts- oder Verwaltungswissenschaften
Bewerben können sich auch Beamt/-innen des mittleren Verwaltungsdienstes (mind. A 8), welche die Bereitschaft und die Voraussetzungen mitbringen, den Aufstiegslehrgang erfolgreich abzuschließen
Bewerben können sich auch Beschäftigte, welche die Bereitschaft und die Voraussetzungen mitbringen, die Qualifizierungsmaßnahme als Verwaltungsfachwirt/-in (ehem. Angestelltenlehrgang II) zu absolvieren
Wir bieten:
Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
Persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
Ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
Das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad"
Betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Attraktive Personalwohnungen im Stadtgebiet Stuttgart
Vergünstigtes Mittagessen
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10 gD / Entgeltgruppe 9c TVöD.
Unser Kontakt:
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Corinna Jung unter 0711 216-81465 oder corinna.jung@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Birgit Borell unter 0711 216-88331 oder birgit.borell@stuttgart.de . Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere .
Www.stuttgart.de/jobs
Weitere Informationen:
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.
Sie beraten telefonisch, schriftlich und persönlich Schüler/-innen, berufliche Aufsteiger/-innen und andere Leistungsträger/-innen über die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Sie sind verantwortlich für die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach dem BAföG und dem AFBG
Zu Ihren Aufgaben zählen die Annahme der Anträge mit Feststellung der Vollständigkeit, Anforderung von Unterlagen für die Antragsbearbeitung, Prüfung der rechtlichen Förderungsvoraussetzungen sowie die Leistungsberechnung, Ermittlung und elektronische Erfassung der erforderlichen Daten und das Erteilen und Prüfen von Bescheiden
Sie sind zuständig für die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Förderungsbeträge, das Einleiten und Überwachen des Mahn- und Beitreibungsverfahrens und entscheiden über Stundungsanträge
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Bewerben können sich auch Beamt/-innen des mittleren Verwaltungsdienstes (mind. A 8), welche die Bereitschaft und die Voraussetzungen mitbringen, den Aufstiegslehrgang erfolgreich abzuschließen
Bewerben können sich auch Beschäftigte, welche die Bereitschaft und die Voraussetzungen mitbringen, die Qualifizierungsmaßnahme als Verwaltungsfachwirt/-in (ehem. Angestelltenlehrgang II) zu absolvieren
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