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Abteilungsleitung (m/w/d) Baugenehmigungsverfahren

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Leinfelden-Echterdingen
Stadt Leinfelden-Echterdingen
Wo sonst treffen Flughafen, Messe, Autobahn und B27 mit den unterschiedlichen Infrastruktureinrichtungen aufeinander und wo sonst kann man in einem der wirtschaftsstärksten Orte der Region in einem familienfreundlichen und familiären Team arbeiten? Die Stadt LE bietet Ihnen mit sowohl hochtechnisierten als auch kleinstädtisch geprägten Räumen ein vielfältiges und anspruchsvolles Aufgabenfeld.
Abteilungsleitung (m/w/d) Baugenehmigungsverfahren
Leinfelden-Echterdingen
Aufgaben:
  • Leitung der Abteilung Baugenehmigungsverfahren mit vier Mitarbeitenden
  • Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Kenntnisgabeverfahren mit Unterstützung des Fachverfahrens PROFI.bgv
  • Fallmanagement bei baurechtlichen Genehmigungsverfahren mit besonderen Anforderungen wie Sonderbauten
Qualifikationen:
  • Abgeschlossenes Studium im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen (Befähigung zum Bauverständigen nach § 46 Abs. 4 Landesbauordnung BW); alternativ ist die Stelle auch für Diplom-Verwaltungswirte (m/w/d) (FH) bzw. Bachelor of Arts - Public Management geeignet
  • Vertiefte Kenntnisse in den baurechtlichen Verfahren sowie in den Antragsverfahren anzuwendenden sonstigen rechtlichen Vorschriften
  • Verständnis für gestalterische Belange und die Fähigkeit, dies gegenüber den Beteiligten zu vertreten
  • Mehrjährige Berufserfahrung als Bauverständiger (m/w/d) bzw. im Bereich Baurecht und in der Personalführung
  • Teamfähigkeit, kooperativer und teamorientierter Arbeitsstil, hohes Maß an Verantwortungsfähigkeit, Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, gute Kommunikationsfähigkeiten, Flexibilität und gute Umgangsformen runden Ihr Profil ab
Wir bieten:
  • Vergütung im Beschäftigungsverhältnis bis Entgeltgruppe 12 TVöD zzgl. übertariflicher Fachkräftezulage bei vorliegender Qualifikation bzw. Besoldung im Beamtenverhältnis bis A 12 (gehobener Dienst)
  • Eine Übernahme ins Beamtenverhältnis ist bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen möglich
  • Einen unbefristeten Beschäftigungsumfang von 100 % (39 Stunden / Woche bzw. 41 Stunden / Woche)
  • LE CARD: steuerfreier Sachbezugswert für Tarifbeschäftigte von bis zu 35 Euro / Monat
  • Flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, mobil zu arbeiten
  • Berufliche Qualifizierung, internes sowie externes Fortbildungsprogramm
  • 75 % ÖPNV-Zuschuss, Dienstrad-Leasing
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Betriebliche Altersvorsorge
Unser Kontakt:
Stadt Leinfelden-Echterdingen Personalabteilung Marktplatz 1 70771 Leinfelden-Echterdingen
Weitere Informationen:
Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet und zu den Arbeitszeiten steht Ihnen der Amtsleiter, Herr Bläske, Tel. 0711/1600-672 , gerne zur Verfügung. Tarifliche Auskünfte erhalten Sie bei der Personalabteilung unter Tel. 0711/1600-297. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt. Die Stadt tritt für die Gleichstellung im Beruf ein.
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Abteilungsleitung (m/w/d) Baugenehmigungsverfahren
Leinfelden-Echterdingen
Aktualität: 23.11.2024

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23.11.2024, Stadt Leinfelden-Echterdingen
Leinfelden-Echterdingen
Abteilungsleitung (m/w/d) Baugenehmigungsverfahren
Über uns:
Wo sonst treffen Flughafen, Messe, Autobahn und B27 mit den unterschiedlichen Infrastruktureinrichtungen aufeinander und wo sonst kann man in einem der wirtschaftsstärksten Orte der Region in einem familienfreundlichen und familiären Team arbeiten? Die Stadt LE bietet Ihnen mit sowohl hochtechnisierten als auch kleinstädtisch geprägten Räumen ein vielfältiges und anspruchsvolles Aufgabenfeld.
Aufgaben:
  • Leitung der Abteilung Baugenehmigungsverfahren mit vier Mitarbeitenden
  • Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Kenntnisgabeverfahren mit Unterstützung des Fachverfahrens PROFI.bgv
  • Fallmanagement bei baurechtlichen Genehmigungsverfahren mit besonderen Anforderungen wie Sonderbauten
Qualifikationen:
  • Abgeschlossenes Studium im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen (Befähigung zum Bauverständigen nach § 46 Abs. 4 Landesbauordnung BW); alternativ ist die Stelle auch für Diplom-Verwaltungswirte (m/w/d) (FH) bzw. Bachelor of Arts - Public Management geeignet
  • Vertiefte Kenntnisse in den baurechtlichen Verfahren sowie in den Antragsverfahren anzuwendenden sonstigen rechtlichen Vorschriften
  • Verständnis für gestalterische Belange und die Fähigkeit, dies gegenüber den Beteiligten zu vertreten
  • Mehrjährige Berufserfahrung als Bauverständiger (m/w/d) bzw. im Bereich Baurecht und in der Personalführung
  • Teamfähigkeit, kooperativer und teamorientierter Arbeitsstil, hohes Maß an Verantwortungsfähigkeit, Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, gute Kommunikationsfähigkeiten, Flexibilität und gute Umgangsformen runden Ihr Profil ab
Wir bieten:
  • Vergütung im Beschäftigungsverhältnis bis Entgeltgruppe 12 TVöD zzgl. übertariflicher Fachkräftezulage bei vorliegender Qualifikation bzw. Besoldung im Beamtenverhältnis bis A 12 (gehobener Dienst)
  • Eine Übernahme ins Beamtenverhältnis ist bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen möglich
  • Einen unbefristeten Beschäftigungsumfang von 100 % (39 Stunden / Woche bzw. 41 Stunden / Woche)
  • LE CARD: steuerfreier Sachbezugswert für Tarifbeschäftigte von bis zu 35 Euro / Monat
  • Flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, mobil zu arbeiten
  • Berufliche Qualifizierung, internes sowie externes Fortbildungsprogramm
  • 75 % ÖPNV-Zuschuss, Dienstrad-Leasing
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Betriebliche Altersvorsorge
Unser Kontakt:
Stadt Leinfelden-Echterdingen Personalabteilung Marktplatz 1 70771 Leinfelden-Echterdingen
Weitere Informationen:
Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet und zu den Arbeitszeiten steht Ihnen der Amtsleiter, Herr Bläske, Tel. 0711/1600-672 , gerne zur Verfügung. Tarifliche Auskünfte erhalten Sie bei der Personalabteilung unter Tel. 0711/1600-297. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt. Die Stadt tritt für die Gleichstellung im Beruf ein.

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