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Rheinisch-Bergischer Kreis

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Sachbearbeiterin ­­/­­ Sachbearbeiter (w/m/d)

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Bergisch Gladbach
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d)
Bergisch Gladbach
Aufgaben:
  • Asylsachbearbeitung:
  • Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen sowie Datenerfassung und -bereinigung
  • Umsetzung relevanter Mitteilungen des BAMF zu den jeweiligen Asylverfahrensständen
  • Abklärung und Einholung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit / Zentralstelle für Arbeitsvermittlung zur Beschäftigungsaufnahme mit Aufnahme in die Aufenthaltsgestattung
  • Durchführung von Ausreiseverhandlungen nach negativ abgeschlossenen Asylverfahren
  • Hinweis auf Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung bzw. auf die Verpflichtung zur Pass- bzw. Passersatzpapierbeschaffung
  • Aushändigung von Merkblättern u. a. zu § 60b AufenthG
  • Ausstellung einer (ersten) Duldung bzw. einer Bescheinigung über die Beantragung einer Duldung
  • Fertigung der Niederschrift
  • Durchführen von Beratungen und Erteilung von Auskünften
  • Bearbeitung von EDV-Mitteilungen (z.B. Abfragen in ausländerrechtlichen Datenbänken)
  • Sachbearbeitung freiwillige Ausreise:
  • Aufforderung zur Beantragung von Pass- bzw. Passersatzpapieren bei der Auslandsvertretung und anschließender Einreichung (ggf. bereits im Rahmen der Ausreiseverhandlung)
  • Aushändigung von Informationsunterlagen der Internationalen Organisation für Migration (IOM), welche die Rückkehr finanziert sowie ggf. Unterlagen weiterer Förderprogramme sowie Aufnahme von Förderanträgen und Weiterleitung
  • Kontaktaufnahme mit den kreisangehörigen Sozialämtern oder anderen Stellen
  • Nach Übermittlung von Flugdaten: Aushändigung einer Grenzübertrittsbescheinigung zur Überwachung der Ausreise und ggf. Verlängerung einer Duldung
  • Nach nachgewiesener Ausreise: Ausführung abschließender Tätigkeiten wie der Meldung der Ausreise an das Ausländerzentralregister, das zuständige Sozialamt, das Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro etc.,
  • Führen der Statistik zur freiwilligen Ausreise
  • Außendienst:
  • Ggf. Mitwirkung und Begleitung im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie ausländerrechtlicher Kontrollen (nach interner Abstimmung und Planung)
  • Die evtl. Mitwirkung und Begleitung im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie ausländerrechtlichen Kontrollen u.a. im Bereitschaftsdienst (montags bis donnerstags von 16:00 bis 21:00 Uhr, freitags von 12:00 bis 21:00 Uhr und samstags / sonntags / feiertags / freie Tage von 07:00 bis 21:00 Uhr) erfolgt nach einem Rufbereitschaftsplan.
Qualifikationen:
  • Grundsätzliche Voraussetzung für die Besetzung der Stelle ist
  • Die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder
  • Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. die 1. Prüfung TVöD (vormals Angestelltenlehrgang 1)
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Sicheres Auftreten in konfliktträchtigen Situationen
  • Belastbarkeit
  • Eigenverantwortliche und selbständige Sachbearbeitung
  • Hohe Teamfähigkeit
  • Planungs- und Organisationsgeschick
  • Fähigkeit sich an häufig ändernde Erlass- und Rechtslagen anzupassen
  • Führerschein der Klasse B und Bereitschaft Dienstfahrzeuge zu fahren (uneingeschränkte Fahrtauglichkeit bzw. Fahrfähigkeiten)
  • EDV-Kenntnisse wie Word, Excel, Outlook etc.
  • Wünschenswert wären Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere der englischen Sprache)
Wir bieten:
  • Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einem guten Betriebsklima sowie regelmäßigen gemeinsamen Aktivitäten und Veranstaltungen.
  • Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet.
  • Sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere flexible Arbeitszeitregelungen in Form von Gleitzeit, individuellen Teilzeitmodellen sowie die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten.
  • Sie genießen alle Vorzüge einer modernen Arbeitsumgebung, wie beispielsweise ein aufgeschlossenes Gesundheitsmanagement mit vielen Angeboten und Tipps rund um das Thema Gesundheit.
  • Der Rheinisch-Bergische Kreis bietet zudem vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und geförderte Teamentwicklungsmaßnahmen an.
  • Die Kreisverwaltung ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Hierfür kann ein deutschlandweit gültiges JobTicket zu günstigen Konditionen erworben werden.
  • Das Kreishaus Heidkamp verfügt über eine eigene Kantine. Die Mitarbeitenden des Kreishauses Gronau können die Kantine des direkt gegenüberliegenden Finanzamtes besuchen.
  • Für Beschäftigte besteht zudem die Möglichkeit ein Jobrad zu leasen. Beamte können alternativ ein Finanzierungsdarlehen zum Erwerb eines Fahrrads erhalten.
  • Es stehen kostenfreie Parkplätze für alle Mitarbeitenden zur Verfügung.
  • Der durchschnittliche regelmäßige Stundenumfang beträgt 39 bzw. 41 Stunden/Woche.
Unser Kontakt:
Für Auskünfte steht vom Amt für Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Herr Göttfert, Telefon 02202 13 2808, sowie Frau Latz, Telefon 02202 13 2826, gerne zur Verfügung. Bei allgemeinen Fragen zum Ausschreibungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Amt für Personal und Organisation, Frau Pütz, Telefon 02202 13 2688. Rheinisch-Bergischer Kreis | Am Rübezahlwald 7 | 51469 Bergisch Gladbach | www.rbk-direkt.de
Weitere Informationen:
Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert die berufliche Gleichstellung und begrüßt es ausdrücklich, wenn Frauen sich bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung besonders berücksichtigt.
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Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d)
Bergisch Gladbach
Aktualität: 22.11.2024

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22.11.2024, Rheinisch-Bergischer Kreis
Bergisch Gladbach
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d)
Aufgaben:
  • Asylsachbearbeitung:
  • Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen sowie Datenerfassung und -bereinigung
  • Umsetzung relevanter Mitteilungen des BAMF zu den jeweiligen Asylverfahrensständen
  • Abklärung und Einholung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit / Zentralstelle für Arbeitsvermittlung zur Beschäftigungsaufnahme mit Aufnahme in die Aufenthaltsgestattung
  • Durchführung von Ausreiseverhandlungen nach negativ abgeschlossenen Asylverfahren
  • Hinweis auf Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung bzw. auf die Verpflichtung zur Pass- bzw. Passersatzpapierbeschaffung
  • Aushändigung von Merkblättern u. a. zu § 60b AufenthG
  • Ausstellung einer (ersten) Duldung bzw. einer Bescheinigung über die Beantragung einer Duldung
  • Fertigung der Niederschrift
  • Durchführen von Beratungen und Erteilung von Auskünften
  • Bearbeitung von EDV-Mitteilungen (z.B. Abfragen in ausländerrechtlichen Datenbänken)
  • Sachbearbeitung freiwillige Ausreise:
  • Aufforderung zur Beantragung von Pass- bzw. Passersatzpapieren bei der Auslandsvertretung und anschließender Einreichung (ggf. bereits im Rahmen der Ausreiseverhandlung)
  • Aushändigung von Informationsunterlagen der Internationalen Organisation für Migration (IOM), welche die Rückkehr finanziert sowie ggf. Unterlagen weiterer Förderprogramme sowie Aufnahme von Förderanträgen und Weiterleitung
  • Kontaktaufnahme mit den kreisangehörigen Sozialämtern oder anderen Stellen
  • Nach Übermittlung von Flugdaten: Aushändigung einer Grenzübertrittsbescheinigung zur Überwachung der Ausreise und ggf. Verlängerung einer Duldung
  • Nach nachgewiesener Ausreise: Ausführung abschließender Tätigkeiten wie der Meldung der Ausreise an das Ausländerzentralregister, das zuständige Sozialamt, das Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro etc.,
  • Führen der Statistik zur freiwilligen Ausreise
  • Außendienst:
  • Ggf. Mitwirkung und Begleitung im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie ausländerrechtlicher Kontrollen (nach interner Abstimmung und Planung)
  • Die evtl. Mitwirkung und Begleitung im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie ausländerrechtlichen Kontrollen u.a. im Bereitschaftsdienst (montags bis donnerstags von 16:00 bis 21:00 Uhr, freitags von 12:00 bis 21:00 Uhr und samstags / sonntags / feiertags / freie Tage von 07:00 bis 21:00 Uhr) erfolgt nach einem Rufbereitschaftsplan.
Qualifikationen:
  • Grundsätzliche Voraussetzung für die Besetzung der Stelle ist
  • Die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder
  • Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. die 1. Prüfung TVöD (vormals Angestelltenlehrgang 1)
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Sicheres Auftreten in konfliktträchtigen Situationen
  • Belastbarkeit
  • Eigenverantwortliche und selbständige Sachbearbeitung
  • Hohe Teamfähigkeit
  • Planungs- und Organisationsgeschick
  • Fähigkeit sich an häufig ändernde Erlass- und Rechtslagen anzupassen
  • Führerschein der Klasse B und Bereitschaft Dienstfahrzeuge zu fahren (uneingeschränkte Fahrtauglichkeit bzw. Fahrfähigkeiten)
  • EDV-Kenntnisse wie Word, Excel, Outlook etc.
  • Wünschenswert wären Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere der englischen Sprache)
Wir bieten:
  • Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einem guten Betriebsklima sowie regelmäßigen gemeinsamen Aktivitäten und Veranstaltungen.
  • Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet.
  • Sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere flexible Arbeitszeitregelungen in Form von Gleitzeit, individuellen Teilzeitmodellen sowie die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten.
  • Sie genießen alle Vorzüge einer modernen Arbeitsumgebung, wie beispielsweise ein aufgeschlossenes Gesundheitsmanagement mit vielen Angeboten und Tipps rund um das Thema Gesundheit.
  • Der Rheinisch-Bergische Kreis bietet zudem vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und geförderte Teamentwicklungsmaßnahmen an.
  • Die Kreisverwaltung ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Hierfür kann ein deutschlandweit gültiges JobTicket zu günstigen Konditionen erworben werden.
  • Das Kreishaus Heidkamp verfügt über eine eigene Kantine. Die Mitarbeitenden des Kreishauses Gronau können die Kantine des direkt gegenüberliegenden Finanzamtes besuchen.
  • Für Beschäftigte besteht zudem die Möglichkeit ein Jobrad zu leasen. Beamte können alternativ ein Finanzierungsdarlehen zum Erwerb eines Fahrrads erhalten.
  • Es stehen kostenfreie Parkplätze für alle Mitarbeitenden zur Verfügung.
  • Der durchschnittliche regelmäßige Stundenumfang beträgt 39 bzw. 41 Stunden/Woche.
Unser Kontakt:
Für Auskünfte steht vom Amt für Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Herr Göttfert, Telefon 02202 13 2808, sowie Frau Latz, Telefon 02202 13 2826, gerne zur Verfügung. Bei allgemeinen Fragen zum Ausschreibungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Amt für Personal und Organisation, Frau Pütz, Telefon 02202 13 2688. Rheinisch-Bergischer Kreis | Am Rübezahlwald 7 | 51469 Bergisch Gladbach | www.rbk-direkt.de
Weitere Informationen:
Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert die berufliche Gleichstellung und begrüßt es ausdrücklich, wenn Frauen sich bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung besonders berücksichtigt.

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