Der Landkreis Tübingen bietet erstklassige Zukunftsperspektiven und eine hohe Lebensqualität. Beste Voraussetzungen für Ihre berufliche Karriere in unserem modernen und dienstleistungsorientierten Landratsamt mit einem vielseitigen Aufgabenbereich.
Die Abteilung Jugend nimmt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgaben nach dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahr und besteht aus rd. 200 Mitarbeiter*innen.
Stellvertretende Leitung (m/w/d) der Abteilung Jugend mit dem Schwerpunkt Soziale Dienste
Tübingen
Aufgaben:
Leitung des Bereichs Soziale Dienste in der Abteilung Jugend, einschließlich der Dienst- und Fachaufsicht über 7 Sachgebiete im Sinne einer kooperativen, ergebnisorientierten Führungskultur
Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung sowie strategische und inhaltliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
Planung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Angebots von Kinder- und Jugendhilfeangeboten
Steuerung von Modellprojekten
Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gremien des Kreises, den kreisangehörigen Kommunen sowie den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe
Vertretung der Leitung der Abteilung Jugend.
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Masterstudium vorzugsweise in den Fachrichtungen Sozial- und Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Psychologie oder Soziale Arbeit und ggf. Zusatzqualifikation oder einen Abschluss Bachelor of Arts Public Management mit fachlichem Schwerpunkt Soziale Arbeit (Jugendhilfe) und mehrjähriger, einschlägiger Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe
Mehrjährige Führungs- und Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Führungskompetenz und Leistungsbereitschaft als Teil eines motivierten Leitungsteams
Fähigkeit zu strategischem, konzeptionellem und praktischem Denken
Entscheidungskompetenz und ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
Umfassende Kenntnisse im Verwaltungs- und Sozialrecht, insbesondere im SGB VIII und im Familienrecht
Wir bieten:
Eine unbefristete Vollzeitstelle in EG 12 TVöD /
S 18 TVöD SuE / Bes. Gr. A 13
Die Arbeit in einem Leitungsteam bestehend aus einer Abteilungsleitung und drei stellv. Abteilungsleitungen
Ein Personalentwicklungskonzept mit umfassenden persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Chancengleichheitsplan und Betriebliches Gesundheitsmanagement
Einen attraktiven Arbeitsplatz in einer modernen Kreisverwaltung mit wertschätzender Unternehmenskultur
Zuschuss zum Job-Ticket und weitere Unterstützungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements
Sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit von alternierendem Homeoffice
Unser Kontakt:
Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von der Abteilungsleitung, Frau Kathrin Fehrle, Tel. 07071 207 2101.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kreis-tuebingen.de
Weitere Informationen:
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerbende berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.
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Stellvertretende Leitung (m/w/d) der Abteilung Jugend mit dem Schwerpunkt Soziale Dienste
Über uns:
Der Landkreis Tübingen bietet erstklassige Zukunftsperspektiven und eine hohe Lebensqualität. Beste Voraussetzungen für Ihre berufliche Karriere in unserem modernen und dienstleistungsorientierten Landratsamt mit einem vielseitigen Aufgabenbereich.
Die Abteilung Jugend nimmt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgaben nach dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahr und besteht aus rd. 200 Mitarbeiter*innen.
Aufgaben:
Leitung des Bereichs Soziale Dienste in der Abteilung Jugend, einschließlich der Dienst- und Fachaufsicht über 7 Sachgebiete im Sinne einer kooperativen, ergebnisorientierten Führungskultur
Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung sowie strategische und inhaltliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
Planung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Angebots von Kinder- und Jugendhilfeangeboten
Steuerung von Modellprojekten
Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gremien des Kreises, den kreisangehörigen Kommunen sowie den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe
Vertretung der Leitung der Abteilung Jugend.
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Masterstudium vorzugsweise in den Fachrichtungen Sozial- und Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Psychologie oder Soziale Arbeit und ggf. Zusatzqualifikation oder einen Abschluss Bachelor of Arts Public Management mit fachlichem Schwerpunkt Soziale Arbeit (Jugendhilfe) und mehrjähriger, einschlägiger Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe
Mehrjährige Führungs- und Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Führungskompetenz und Leistungsbereitschaft als Teil eines motivierten Leitungsteams
Fähigkeit zu strategischem, konzeptionellem und praktischem Denken
Entscheidungskompetenz und ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
Umfassende Kenntnisse im Verwaltungs- und Sozialrecht, insbesondere im SGB VIII und im Familienrecht
Wir bieten:
Eine unbefristete Vollzeitstelle in EG 12 TVöD /
S 18 TVöD SuE / Bes. Gr. A 13
Die Arbeit in einem Leitungsteam bestehend aus einer Abteilungsleitung und drei stellv. Abteilungsleitungen
Ein Personalentwicklungskonzept mit umfassenden persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Chancengleichheitsplan und Betriebliches Gesundheitsmanagement
Einen attraktiven Arbeitsplatz in einer modernen Kreisverwaltung mit wertschätzender Unternehmenskultur
Zuschuss zum Job-Ticket und weitere Unterstützungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements
Sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit von alternierendem Homeoffice
Unser Kontakt:
Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von der Abteilungsleitung, Frau Kathrin Fehrle, Tel. 07071 207 2101.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kreis-tuebingen.de
Weitere Informationen:
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerbende berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.