Sie sind verantwortlich für die Veranlagung von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren
Zu Ihren Aufgaben gehört die Bearbeitung der Schmutzwassergebühren von Großkunden
Sie bearbeiten Absetzungs- und Befreiungsanträge der Schmutzwassergebühren
Bürger/-innen und Kunden/-innen werden von Ihnen zum Thema Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren beraten
Qualifikationen:
Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (bei ausländischen Abschlüssen ist die Vorlage einer Anerkennung in Deutschland erforderlich)
Bewerben können sich auch Beschäftigte mit einer abgeschlossenen ersten Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA) (ehem. Angestelltenlehrgang I)
Gute MS-Office Kenntnisse, insb. Excel und Access sowie Kenntnisse in SAP und ein Gespür für Zahlen
Idealerweise Kenntnisse in der Anwendung von GIS-Systemen sowie praktische Erfahrungen im Bereich Gebühren
Deutschkenntnisse mit guter Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
Wir bieten:
Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
Persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
Ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
Das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad"
Betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 EUR monatlich
Vergünstigtes Mittagessen
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 9b TVöD.
Unser Kontakt:
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Jürgen Wöhrle unter 0711 216-80980 zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Melanie Drexler unter 0711 216-80098 oder melanie.drexler@stuttgart.de . Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere .
Www.stuttgart.de/jobs
Weitere Informationen:
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.
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